Kosten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Das Caritas Altenheim Dietfurt bietet derzeit keine kontinuierliche Kurz- und Verhinderungspflege an. Nach Abschluss der Generalsanierung
stehen Ihnen aber zwei Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen aber freie Kurzzeitpflegeplätze in den
umliegenden Caritas Altenheimen . Auch beraten wir Sie gerne bei einer Betreuung in der häuslichen Umgebung. Hierzu arbeiten wir eng mit der Caritas Kreisstelle Neumarkt zusammen. Wir vermitteln Ihnen Kontaktadressen und wollen der Ansprechpartner „Caritas vor Ort“ sein.
Für die Kurzzeitpflege gelten dieselben Kosten wie für die dauerhafte Unterbringung.
Kosten für rüstige Menschen (Wohnen im Heim)
Kosten für pflegebedürftige Menschen (stationäre Pflege)
Manchmal reicht die übliche Erstattung durch die Pflegekasse nicht aus. Dann können Kurzzeitpflege-Bewohner/innen zusätzlich bis zu 1.432 Euro im Jahr bekommen, wenn die Pflegeperson, meist ein Angehöriger, verhindert ist. Diese Leistungen können bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden. Entweder am Stück oder auf verschiedene Wochen oder Tage aufgeteilt. Dieser Zusatzbetrag wird nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
