Unser Haus  

Heim und Angehörigenbeirat

 

Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass sie (gerne auch ihre Angehörigen) in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist der Heimbeirat. Über ihn können die alten Menschen ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen: zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.

Im Heimbeirat unseres Hauses, der alle zwei Jahre gewählt wird, sind derzeit folgende Personen vertreten: 
Ilse Werner (Angehörige, Wiesenblumenweg)
Hans Joachim Nörenberg (Vorsitzender, Wiesenblumenweg)
Wolf Maria (Mohnblumenweg)
Weidinger Theresia (Wiesenblumenweg)
Buchbinder Friederika (Mohnblumenweg) 

Mögliche Aufgaben

Aufgabe des Heimbeirats ist es, mit der Heimleitung und dem Heimträger zu sprechen. Dabei soll er

  • die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung bringen und im Gespräch mit der Leitung des Hauses Möglichkeiten der Umsetzung besprechen
  • bei erkannten Verbesserungen zwischen den „Parteien“ vermitteln
  • ganz besonders freuen wir uns über eigene Vorschläge, Wünsche und Anregungen

Der Heimbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben: zum Beispiel

  • durch Besuche
  • besondere Gesprächsangebote
  • indem er sie in Veranstaltungen einbindet und
  • die Heimleitung zu besonderen Initiativen anregt.

Grundsätzlich besitzt der Heimbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet auch: Der Heimbeirat muss vor einer Entscheidung des Heimträgers rechtzeitig und umfassend informiert werden. Was die Heimleitung 2x jährlich im Rahmen der Heimbeiratssitzung übernimmt.

Die Besonderheit an der kleinen und familiären Einrichtung in Dietfurt ist, dass jederzeit Gespräche stattfinden. Fast täglich trifft Mann/Frau sich auf den Wohnbereichen. So werden dringende Themen sehr zeitnah besprochen und an deren Umsetzung gearbeitet.

Wählbare Personen  

  • die Heimbewohnerinnen und -bewohner
  • deren Angehörige
  • sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohner/innen
  • Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
  • von der zuständigen Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.

Zusätzliche Informationen zu den Personen des Heim/Angehörigenbeirates bietet das Landratsamt Neumarkt eine Beschwerdestelle für Altenheimbewohner und deren Angehörige an. Sie erreichen Frau Ursula Siede unter der Telefonnummer: 0 91 85 / 268.

Des weiteren besteht die Möglichkeit sich an die Heimaufsicht des Landkreises Neumarkt zu wenden.
Frau Dagmar Bauer erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0 91 81 / 470 - 0.

Weitere Informationen über die Heimmitwirkungsverordnung: Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes .
Weitere Informationen über den Heimbeirat: §10 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner